Entscheidungen zu § 14 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/11/17 9ObA107/04g

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Bianca Z*****, Kundenbetreuerin, *****, vertreten durch Mag. Roland Lischka, Angestellt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.2004

TE OGH 2003/10/16 8ObA1/03k

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 28. 5. 1989 sein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und promoviert. Seit diesem Zeitpunkt war der Kläger an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien beschäftigt, und zwar zunächst als Assistenzarzt und ab 1996 als pragmatisierter Oberarzt. Eine Holding GmbH, die sowohl alleinige Gesellschafterin eines privaten Krankenhausträgers ist, der ein allgemeinmedizinisches Krankenhaus betreibt, als auc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.10.2003

RS OGH 2003/10/16 8ObA1/03k, 9ObA107/04g

Norm: ABGB §14ABGB §863AngG §19 Abs1
Rechtssatz: Der grundsätzlich zulässigerweise befristete Dienstvertrag wird nicht dadurch zu einem unbefristeten, dass die Parteien vereinbaren, bei Unterbleiben der Erklärung eines Vertragspartners, das Vertragsverhältnis nicht über den Endtermin hinaus fortsetzen zu wollen, verlängere sich das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit. Eine derartige Erklärung führt nicht wie eine Kündigung die Beendigung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.2003

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