Entscheidungen zu § 1395 Abs. 8 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1988/1/13 9ObA179/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 10. Juli 1986 bei der beklagten Partei als Schlosser beschäftigt. Am Morgen des 16. Juli 1986 erlitt der Kläger auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, indem er mit dem Fuß umknickte. Er begab sich zunächst zu seiner Wohnung und versuchte vorerst, die Schwellung des Fußes mit Umschlägen zu behandeln, suchte jedoch am Vormittag desselben Tages das Unfallkrankenhaus auf, wo ihm ein Gipsverband angelegt wurde. Er war wegen dieser Verletzung vom 16.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1988

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