Entscheidungen zu § 139 Abs. 2 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/20 98/01/0398

Der am 23. Jänner 1988 geborene Mitbeteiligte sowie die am 13. Juni 1986 geborene Mitbeteiligte entstammen der mit rechtskräftigem Beschluss geschiedenen Ehe des Beschwerdeführers mit der Mutter der beiden Mitbeteiligten, welche nach der Scheidung wieder ihren Geschlechtsnamen angenommen hat. Am 4. September 1997 stellte diese den Antrag auf Änderung des Familiennamens der Mitbeteiligten von "G" in "S", wogegen sich der nunmehrige Beschwerdeführer mit aufgetragener Stellungnahme vom 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1999

RS Vwgh 1999/10/20 98/01/0398

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/03 Personenstandsrecht
Norm: ABGB §139 Abs2;NÄG 1988 §1 Abs1;NÄG 1988 §2 Abs1 Z8;NÄG 1988 §2 Abs1 Z9;NÄG 1988 §3 Abs1 Z6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/01/0399
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen des NÄG handelt es sich um spezielle Regelungen für Namensänderungen, weshalb § 139 ABGB in der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1999

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