Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Der Transport des Unterwagens wie auch die Unterbringung mehrerer Personen im Hotel erfolgten nicht im Interesse der Gesellschaft (der klagenden Partei), sondern dienten ausschließlich persönlichen Interessen des Beklagten. Dies hat er durch die Veranlassung der Ausstellung falscher Rechnungen durch die in Anspruch genommenen Vertra... mehr lesen...