Die am 25. August 1939 in der Heilanstalt Am Steinhof verstorbene Henriette Z., geborene L., war zu 3/10-Anteilen Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 847 der Katastralgemeinde W., Haus in W., W.-Gasse 1. Sie setzte mit Testament vom 5. Februar 1936 ihre Adoptivtochter Rita L. und mit Testament vom 10. Dezember 1936 ihren Bruder Israel L. zu Universalerben ihres ganzen Vermögens ein. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, bei dem die Abhandlung zu 2 A 9/40 anhängig war, nahm die Erbserk... mehr lesen...
Norm: ABGB §1383 ABGB § 1383 heute ABGB § 1383 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Nach Testamentskundmachung ist ein Vergleichsabschluß zulässig.
Entscheidungstexte 6 Ob 198/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1964 6 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1383 ABGB § 1383 heute ABGB § 1383 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Ein nach dem Tode des Erblassers über eine letztwillige Anordnung, die den Parteien bekannt ist, geschlossener Vergleich ist gültig, wenn auch die letzte Anordnung erst später gerichtlich kundgemacht wurde... mehr lesen...