Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe miteinander verheiratet. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 29.5.1970, 29 C 223/70-46 (nicht 27.10.1970 wie vermutlich in Anlehnung an das Datum der Rechtskraftbestätigung im Akt 29 C 223/70 S 179, im Exekutionsantrag und Vorbringen der klagenden Partei) bestätigt mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 22.9.1970, 43 R 425/70-53, wurde der Kläger verpflichtet, der Beklagten beginnend mit 17.1... mehr lesen...
Der Kläger hat am 17. März 1960 als Fußgänger in Klagenfurt dadurch einen Unfall erlitten, daß er von dem durch den Beklagten gelenkten Personenkraftwagen erfaßt und zu Boden geschleudert wurde. Wegen dieses Verkehrsunfalles ist der Beklagte rechtskräftig der Übertretung gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG. schuldig erkannt worden; auch gegen den Kläger war Anklage wegen Übertretung nach § 431 StG. erhoben worden; von dieser Anklage ist aber der Kläger gemäß § 259/3 StPO. f... mehr lesen...