Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht legt seiner Entscheidung die ständige Rechtsprechung zugrunde, wonach eine Bürgschaftsübernahme für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich zulässig und wirksam ist, zumal sich deren Höhe und Fälligkeit aus dem Gesetz ergibt und nach dem überschaubaren Stand der Beschäftigten richtet (RIS-Justiz RS0032062, SZ 42/36, SZ 57/112 uva). Dass der Beklagte Dienstnehmer der späteren... mehr lesen...