Norm: ABGB §1333 Abs1ABGB §1480
Rechtssatz: Auch bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags infolge Spätrücktritts verjähren die Vergütungszinsen grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der objektiven Möglichkeit der Rechtsausübung. Nur wenn der Vertrag im konkreten Einzelfall nicht den Bedürfnissen des Klägers entsprach und er durch die Verjährung am Rücktritt gehindert wurde, wird die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt, we... mehr lesen...
Begründung: Ein staatlich geprüfter Fischereimeister bemühte sich seit 1995, einen geeigneten Standort für eine zentrale Fischbrütungs-Anlage zu finden. Dabei kam er mit dem Erstbeklagten, der im Gemeindegebiet der Zweitbeklagten Großgrundeigentümer ist, in Kontakt. Die vom Fischereimeister geplante Anlage sollte eine Teichanlage mit ca 30 Aufzuchtteichen und Beckenanlagen, einem Bruthaus mit Labor, einer Betriebsleiterwohnung und Nebengebäuden für Geräte und Garagen umfassen. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Speditionsunternehmen, die Beklagte ist Frachtführer. Die Streitteile stehen seit längerer Zeit in Geschäftsbeziehung. Die Klägerin erbrachte für die Beklagte Transportleistungen, für die aus Rechnungen vom März und April 1992 noch S 280.905,20 aushaften. Keine der Forderungen, die der Klägerin aus der Durchführung der Transportaufträge erwachsen sind, übersteigt S 50.000,--. Am 24.1.1992 erteilte die Beklagte der Klägerin den A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht seit 20.12.1972 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension gemäß § 271 ASVG. Seit 1.7.1974 übt er die (selbständige) Tätigkeit eines Trafikanten aus. Mit Bescheid vom 8.8.1984 sprach die beklagte Partei aus, wie hoch ab 1.1.1976 die dem Kläger gewährte Berufsunfähigkeitspension jeweils sei, daß bestimmte Beträge hievon gemäß § 94 ASVG ruhend gestellt werden und daß ein Überbezug von S 258.630,80 e... mehr lesen...