Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über den Antrag des Herrn F. G., vertreten durch Rechtsanwälte GmbH, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist, den BESCHLUSS gefasst: I. Dem Antrag wird stattgegeben und die Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist für die – mittlerweile eingebrachten – ordentliche Revision gegen den Zurückweisungsbeschluss vom 28.5.2015, GZ VGW-102/013/5189/2015 wird bewillig... mehr lesen...