Entscheidungsgründe: Am 13. 12. 2003 verschuldete der Lenker eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten LKWs einen Verkehrsunfall, bei dem am PKW der Klägerin erheblicher Sachschaden entstand. Das Fahrzeug der Klägerin war am 5. 11. 2003 erstmalig zum Verkehr zugelassen worden und wies zum Unfallszeitpunkt eine Fahrleistung von 813 km auf. Der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeuges betrug EUR 18.300,--, der Restwert EUR 2.600,--. Die beklagte Partei leistete a... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Laut mit der Revision vorgelegter Einantwortungsurkunde, die - wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat - in Rechtskraft erwachsen ist, ist der Drittkläger am 14. 4. 2003 verstorben und wurde der Nachlass seinen nun im
Kopf: dieser Entscheidung als Dritt- und Viertkläger bezeichneten Erben eingeantwortet. Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu b... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt eine Frächterei in Tirol und verfügte 1996 über fünf bis sechs Fernverkehrs-LKW; in diesem Jahr war bei ihr der geschiedene Gatte der Beklagten, Josef F*****, als Fahrer beschäftigt. Die Klägerin ist der Transportversicherer der Firma Sch***** Österreich (im Folgenden kurz: Firma Sch*****) sowie der Firma Sch***** Italia. Am 6. 12. 1996 erteilte die Firma Sch***** der Beklagten einen Ladeauftrag von Glas-Kristallwaren der Firma S***** von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kaufte von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich Brandschutzplatten, deren Transport in mehreren Teillieferungen zu ihr nach Polen erfolgen sollte. Im Liefervertrag vom 5.5.1990 war vereinbart worden, daß die Verkäuferin die Ware lediglich zu verpacken und auf LKW zu verladen habe; der Transport oblag der Klägerin selbst. Diese beauftragte ein polnisches Speditionsunternehmen, das den Auftrag an ein österreichisches Speditionsunternehmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kaufte von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich Brandschutzplatten, deren Transport in mehreren Teillieferungen zu ihr nach Polen erfolgen sollte. Im Liefervertrag vom 5.5.1990 war vereinbart worden, daß die Verkäuferin die Ware lediglich zu verpacken und auf LKW zu verladen habe; der Transport oblag der Klägerin selbst. Diese beauftragte ein polnisches Speditionsunternehmen, das den Auftrag an ein österreichisches Speditionsunternehmen... mehr lesen...