Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX wurde im Hörfunkprogramm „ XXXX “ in der Sendung „ XXXX “ um etwa XXXX Uhr ein etwa XXXX langer Beitrag mit dem Titel „ XXXX “ ausgestrahlt. Nach der Ausstrahlung war dieser Beitrag sieben Tage in der „ XXXX “ ( XXXX ) sowie im „ XXXX “ ( XXXX ) abrufbar. 1. Am römisch 40 wurde im Hörfunkprogramm „ römisch 40 “ in der Sendung „ römisch 40 “ um etwa römisch 40 Uhr ein etwa römisch 40 langer B... mehr lesen...
Die wesentlichen Entscheidungsgründe: lauten: 1. Das in den Schutzbereich des Art 6 Abs 1 MRK fallende Vergaberecht des BVergG beschränkt die Vertragsabschlussfreiheit der AG, daher deren Privatautonomie und auch damit auch deren Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums iSd Art 1 1. ZPMRK. 1. Das in den Schutzbereich des Artikel 6, Absatz eins, MRK fallende Vergaberecht des BVergG beschränkt die Vertragsabschlussfreiheit der AG, daher deren Privatautonomie und auch damit auch deren ... mehr lesen...