Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte verursachte einen Verkehrsunfall, bei dem der damals vierzehnjährige Kläger als Beifahrer auf einem Motorfahrrad schwer verletzt wurde. Durch eine sofortige Unterbindung der durchtrennten Oberschenkelarterie konnte das Leben des Klägers erhalten werden, jedoch war eine Amputation des linken Beins im mittleren Oberschenkeldrittel im Übergang vom ersten zum zweiten Drittel notwendig. Aufgrund der starken Verschmutzungen war eine Replantation des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. November 1984 lenkte der Erstbeklagte gegen 6,45 Uhr den auf Annelore Elke L***, die Ehegattin des Zweitbeklagten, zugelassenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen T 272.083 in alkoholisiertem Zustand (Blutalkoholgehalt 2,5 %o) und ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein auf der Fernpaßstraße B 314 von Imst in Richtung Tarrenz. In einer langgezogenen Linkskurve geriet er mit den rechten Rädern auf das Bankett und... mehr lesen...