Der PKW. der klagenden Partei wurde durch einen Zusammenstoß mit einem LKW. beschädigt. Die klagende Partei begehrt von dem Erstbeklagten als dem Lenker und dem Zweitbeklagten als dem Halter dieses LKWs. den Ersatz der für die Wiederherstellung des PKWs. erbrachten Aufwendungen und der Miete für einen PKW., den die klagende Partei bis zur Wiederherstellung ihres PKWs. an dessen Stelle in ihrem Geschäftsbetrieb einstellen mußte. Das Erstgericht stellte fest, daß der von der klagend... mehr lesen...