Entscheidungen zu § 1320 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2003/10/17 1Ob221/03m

Begründung: Der Beklagte ist Halter von zwei Ponyhengsten. Einer davon - "Bubi" - ist mehr als zwanzig Jahre alt und gutmütig. Die Gattin des Beklagten wurde von "Bubi" allerdings "schon öfter ... gezwickt". Durch dieses Tier wurde jedoch "noch nie jemand" verletzt. Am 15. 10. 2001 war "Bubi" auf einem dreieckigen Grundstück des Beklagten, das nicht eingezäunt ist, mit einem zum Halfter geführten und dort befestigten 5 bis 6 m langen Strick an einen "Eisenstipfel" gebunden, um das... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.10.2003

TE OGH 2002/11/21 2Ob278/02z

Begründung: Die Klägerin fuhr am 23. 6. 1999 gegen 11.30 Uhr mit ihrem Fahrrad auf einem Radweg aus Salzburg kommend in Richtung Hallein. Auf der Höhe des Anwesens A***** kam sie zu Sturz und verletzte sich schwer. Sie begehrt die Zahlung eines Schmerzengeldes von S 148.625,--, und den Ersatz von Fahrtkosten von S 475,-- mit der
Begründung: , sie sei in der Mitte des Radweges gefahren, als völlig überraschend von links ein Huhn des Beklagten in ihr Vorderrad geflogen sei. Das Allein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.2002

TE OGH 1999/2/23 1Ob23/99k

Begründung: Die Streitteile sind Nachbarn. Sie wohnen in einem typisch ländlichen dörflichen Gebiet in lockerer Streusiedlung. Das Anwesen der Klägerin ist nur teilweise, jenes der Beklagten dagegen zur Gänze eingezäunt. Die Klägerin hält einen Mischlingshund, den sie nie anleint. Die Beklagte besitzt zwei Hunde, einen Collie und einen Schnauzer, die sie bis zu einem Vorfall am 20. 5. 1997 nicht an der Leine führte. Am 4. 2. 1997 unterzeichnete die Beklagte eine vom Anwalt der K... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1999

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