Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 1976 zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 211 KG St.G*****, auf der sich das Haus H*****straße Nr. 11 befindet. Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken 261 Baufläche und 726/3 Garten. Der Beklagte benützt mit seiner Familie die Räumlichkeiten im ersten Stock des Hauses. Außer Streit steht, daß er gemeinsam mit seiner Frau in diesem Haus Zimmer vermietet; im Sommer 1985 hatte er auch - wie seit vielen Jahren - an die Nebe... mehr lesen...