Begründung: Die klagende Partei ist Mieterin von Geschäfts- und Lagerräumen in einem der beklagten Partei gehörenden Haus in Wien. Sie begehrt Zahlung von S 781.906,-- mit der
Begründung: , am 12.6.1992 sei es zu einer Überflutung des Innenhofes gekommen, in deren Folge Schmutzwasser über die Stiegen in die gemieteten Kellerräume eingedrungen sei. Innerhalb des Kellers sei aus betonierten Teilen an mehreren Stellen Wasser ausgetreten, wodurch der gesamte Fußboden unter Wasser ge... mehr lesen...