Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus Wien 16., Thaliastraße 64; sie haben der erstbeklagten Partei das Geschäftslokal Nr. 1-2 samt dem Souterrainlokal vermietet. Der Zweit- und der Drittbeklagte sind deren persönlich haftende Gesellschafter. Die Kläger kündigten das Mietverhältnis auf und begehrten die Verurteilung der beklagten Parteien zur Räumung des Bestandobjektes. Diese hätten vom Juli 1988 bis Jänner 1989 statt - wie vertraglich v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin des Grundstücks 1600/4 der EZ 646 KG Hötting, auf dem die aus mehreren Häusern bestehende Wohnanlage Kranebitter-Allee 13 a, 13 b, 13 c und Ing.Siegl-Straße 51 errichtet wurde. Mit dem an die beklagte S*** I*** gerichteten Schreiben vom 27.8.1980 beantragte sie die Herstellung der Wasseranschlußleitung und die Wasserlieferung für die Wohnanlage aus dem Versorgungsnetz der beklagten Partei im Sinnne der jeweils geltend... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 26. September 1970 als Photomodell bei der Herstellung eines Werbeprospektes der erstbeklagten Partei im Hotel des Zweitbeklagten dadurch schwer verletzt, daß der Drittbeklagte zur Erhöhung des Lichteffektes einer Fotoaufnahme Spiritus auf eine leicht brennende Speise goß. Der Drittbeklagte wurde wegen dieses Vorfalles vom Strafgericht rechtskräftig der Übertretung nach § 335 StG schuldig erkannt. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren im zweiten Rechtsgang hins... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er habe am 8. September 1971 bei der vom Beklagten betriebenen Tankstelle einen Ölwechsel an einem PKW durchführen lassen, welcher der Buchführungsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer der Kläger sei, gehöre, aber von dieser ihm zum ständigen Gebrauch überlassen worden sei. Da der Ölwechsel unsachgemaß vorgenommen worden sei, habe der Kläger am 9. September 1971 mit dem Wagen eine Panne gehabt und einen vereinbarten Termin in Wien nicht wahrnehmen können. Dadur... mehr lesen...
Im Zuge des von der erstbeklagten Partei ausgeführten Bauvorhabens wurden die hiefür notwendigen Schottermengen aus dem Innbett mittels eines der zweitbeklagten Partei gehörigen, von der drittbeklagten Partei bedienten Baggers entnommen und von verschiedenen Frächtern, darunter auch vom Kläger, zur Baustelle geführt. Der Arbeitsvorgang beim Beladen der Lastkraftwagen war der, daß die Lastkraftwagenfahrer rückwärts unter den Baggerausleger fuhren und dort ihre Fahrzeuge anhielten, wora... mehr lesen...