Begründung: Die Antragstellerin ist seit Jahren Mieterin der Wohnung Top 7 im Haus *****. Im August 1996 ist die Decke in ihrem Speisezimmer zu zwei Drittel herabgestürzt, wodurch Einrichtungsgegenstände und Antiquitäten beschädigt wurden. Ihr Schaden, den sie ursprünglich mit S 293.702,21 bezifferte, beläuft sich nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen auf S 289.526,61. Sie nimmt als Ursache des Deckenabsturzes an, dass im Zuge eines vom Antragsgegner als Mieter in den ... mehr lesen...