Entscheidungsgründe: Die Klägerin leaste im November 1988 bei der PSK Leasing GesmbH & Co KG einen PKW der Marke BMW 325 i, der das polizeiliche Kennzeichen N 83.518 erhielt. Dieses Fahrzeug wurde bei der beklagten Partei mit einem Selbstbehalt von S 16.000,-- vollkaskoversichert. Am 5. Februar 1989 stellte die Angestellte der klagenden Partei Christine T***** als Lenkerin im Beisein ihres Gatten, des Geschäftsführers der klagenden Partei Josef T***** diesen PKW gegen 2 Uhr 30 u... mehr lesen...