Die Kläger und die Beklagten sind Angestellte der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte. Sie haben sich alle - neben anderen Bediensteten - zu Beginn des Jahres 1977 um die ausgeschriebene Stelle eines Leiters der Arbeitsgruppe O 63 (Lohnnachweis) in der Organisationseinheit 06 beworben. Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte besteht ein Personalausschuß, in welchem die Dienstnehmer durch zwei vom Betriebsrat entsandte Mitglieder vert... mehr lesen...