Norm: ABGB §1295ABGB §1325
Rechtssatz: Die abstrakten Größen der bedarfsorientierten Mindestsicherung bzw des Regelbedarfs, die nach pauschalierten Sätzen den gesamten Lebensunterhalts- und Wohnbedarf des jeweils Berechtigten abdecken sollen, bilden zum konkreten Lebensunterhalts- und Wohnbedarf ein aliud und bieten daher keinen tauglichen Indikator für konkret ersparte Haushaltskosten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...