Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern seit 1.2.1991 eine Witwenpension. Mit Bescheid vom 28.5.1991 wurde ihr von der Beklagten zu dieser Pension in der damaligen Höhe von S 1.862,70 monatlich eine Ausgleichszulage von S 3.009,30 gewährt, wobei auf Grund des § 140 Abs 7 BSVG pauschalierte landwirtschaftliche Einkünfte von S 1.128,-- monatlich deshalb angerechnet wurden, weil ihr als gesetzlicher Erbin nach ihrem verst... mehr lesen...