Entscheidungen zu § 1278 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/19 89/15/0085

Mit Notariatsakt vom 4. Oktober 1982 verkauften B und G die ihnen zu gleichen Teilen als Testamentserben nach dem am 18. September 1982 verstorbenen I angefallene, von ihnen noch nicht angetretene und nicht inventarisierte Erbschaft um den Preis von je S 1,000.000,-- an die Beschwerdeführerin. Die Vertragsparteien stellten einvernehmlich fest, daß die Verbindlichkeiten der Verlassenschaft, insbesondere im Hinblick auf die umfangreiche geschäftliche Tätigkeit des Erblassers, derzeit ni... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1990

RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0085

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1278 Abs1;GebG 1957 §33 TP17; Beachte Besprechung in AnwBl 1991/1, S 33; Besprechung in: ÖStZB 1991, 340;
Rechtssatz: Der Erbschaftskauf, der ohne Inventarerrichtung erfolgt, stellt einen Hoffnungskauf und damit ein Glücksgeschäft dar (Hinweis E 3.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1990

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