Entscheidungen zu § 1278 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1990/5/29 10ObS121/90

Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Witwenpension nach ihrem am 19.November 1985 verstorbenen Ehemann. Im Verlassenschaftsverfahren gab sie am 27.August 1986 neben den fünf ehelichen Kindern des Erblassers auf Grund des Gesetzes zu einem Drittel des Nachlasses die bedingte Erbserklärung ab. Am selben Tag schlossen sie und andere Erben ein Übereinkommen, in dem unter anderem die Klägerin ihren Erbteil einem ihrer Söhne übertrug. Als Gegenleistung hiefür w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.1990

RS OGH 1990/5/29 10ObS121/90

Norm: ABGB §819ABGB §1278 Abs1AußStrG §170
Rechtssatz: Ein Erbe, der sein Erbrecht in einem Übereinkommen vor der Einantwortung auf einen anderen überträgt, erwirbt das Eigentum an den zum Nachlaß gehörenden Sachen nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 121/90 Entscheidungstext OGH 29.05.1990 10 ObS 121/90 SSV-NF 4/79 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1990

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