Norm: ABGB §934ABGB §1268ABGB §1269ABGB §1284 Ba
Rechtssatz: 1) In den Fällen, in denen das aleatorische Element bei einem Leibrentenvertrag gänzlich in den Hintergrund tritt, unterliegt die Geltendmachung der laesio enormis nicht der im § 1268 ABGB normierten Beschränkung. 2) Ist schon im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewiss, dass der Leibrentenberechtigte zu jenen Zeitpunkt, der als mögliche Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1269
Rechtssatz: Die Aufzählung der Glücksverträge im § 1269 ABGB ist nicht taxativ. Entscheidungstexte 6 Ob 530/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 6 Ob 530/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022358 Dokumentnummer JJR_19780302_OGH0002_0060OB00530_7800000_002 mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat den Beklagten zur Zahlung einer Ausgedingsrente von 300 S monatlich ab 1. Mai 1949 verurteilt und das Mehrbegehren auf Zahlung einer weiteren Rente von 200 S monatlich abgewiesen. Das Berufungsgericht hat über Berufung beider Prozeßparteien dieses Urteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof gab den Revisionen beider Streitteile Folge, hob die Urteile der Untergerichte auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Urteilsfällung an das Prozeßge... mehr lesen...