Entscheidungsgründe: Der Kläger bot am 8. 9. 2005 einen - am 5. 10. 1995 erstmals zum Verkehr zugelassenen - Personenwagen über die Internetplattform „eBay" zum geringsten Gebot von einem Euro zur Versteigerung an. Die im Angebot ersichtliche Beschreibung des Fahrzeugs enthielt den Hinweis, dass das Auto in einem gebrauchten und dem Alter entsprechenden Zustand ist; näher wurde dazu ausgeführt, dass die Begutachtungsplakette nächsten Monat abläuft und für eine neue der Auspuff ges... mehr lesen...