Begründung: Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß § 49 EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Die am 29. 12. 1951 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 17. 5. 1995 gemäß Paragraph 49, EheG aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen drei bereits volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Bis zum Jahr 1960 wa... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien heirateten am 4. Juni 1983 und wurden mit Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 13. März 1997 aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers rechtskräftig geschieden. Sie sind zu je 78/262 Anteilen Miteigentümer einer Innsbrucker Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt, das den Streitteilen als Ehewohnung diente. Die Antragsgegnerin hatte ihre Miteigentumsanteile aufgrund des mit dem Antragsteller am 29. Juli 1985 gesch... mehr lesen...