Begründung: Der Bauernpensionist Karl L*** ist am 11. September 1985 im 74. Lebensjahr gestorben. Er hinterließ aus dem Kreis pflichtteilsberechtigter Angehöriger seine Ehefrau Anna und zwei volljährige Söhne, den 1949 geborenen Karl und den 1951 geborenen Josef. Die Witwe erklärte sich auf Grund des Erbvertrages vom 14. Juni 1947 - mit welchem sie nach den Bekundungen des Gerichtskommissärs zu drei Viertel vertraglich und zu einem Viertel testamentarisch zur Erbin eingesetzt und ... mehr lesen...