Entscheidungen zu § 1203 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2017/10/25 6Ob140/17g

Norm: ABGB §1203 Abs2
Rechtssatz: Im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer GesbR steht diesem ein Abfindungsanspruch zu. Ihm ist in Geld auszuzahlen, was er bei der Auseinandersetzung erhielte, wenn die Gesellschaft zur Zeit seines Ausscheidens aufgelöst worden wäre. Die Höhe des Abfindungsanspruchs ergibt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelung aus zwei Faktoren, dem Wert des Gesellschaftsvermögens einerseits, dem Anteil des A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.2017

TE OGH 2004/8/26 3Ob29/04t

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Entscheidung | OGH | 26.08.2004

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