Norm: ABGB §1116aABGB §1175 A1ABGB §1187ABGB §1188MG §19 Abs2 Z11 A
Rechtssatz: Grundsätzlich können durch Statutenänderungen erworbene Sonderrechte der Mitglieder nicht beeinträchtigt werden, es sei denn die Mitglieder hätten sich statutenmäßig den Mehrheitsbeschlüssen der Generalversammlung hinsichtlich der Sonderrechte unterworfen. (Genossenschaftliche Nutzungsrechte). Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die beklagte Partei betrieben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eine sogenannte Meisterschule); nach der Auflösung des Gesellschaftsvertrages führte die Beklagte das Unternehmen unter Benützung des vorhandenen Gesellschaftsvermögens weiter. Die Kläger brachten gegen die Beklagte eine Klage auf Teilung des Gesellschaftsvermögens ein und verbanden mit ihr den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Prozeßgericht wies den Antrag ab. Das Reku... mehr lesen...