Entscheidungen zu § 1185 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1975/6/24 3Ob76/75

Norm: ABGB §1175 DABGB §1185
Rechtssatz: Ein Gesellschafter kann mit der Gesellschaft einen Dienstvertrag oder Werkvertrag abschließen. Entscheidungstexte 3 Ob 76/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 3 Ob 76/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022357 Dokumentnummer JJR_1975062... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1975

TE OGH 1975/4/24 7Ob72/75

Die Kläger begehren mit der am 29. Dezember 1972 eingebrachten Klage vom Beklagten die Bezahlung von je 3640 S, sohin insgesamt 14.560 S, aus dem Rechtsgrunde des Schadenersatzes. Zur Begründung: führen sie aus, sie seien Gesellschafter der Schischule G und übten seit vielen Jahren im Rahmen dieser Schule, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ihren Beruf als Schilehrer und Winterbergführer aus. Im Herbst 1969 habe die Vorarlberger Landesregierung den Beklagten gemäß dem § 5 Abs. 2 V... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1975

RS OGH 1975/4/24 7Ob72/75

Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1185Vlbg SchischulG §4 Abs1 litaVlbg SchischulG §5
Rechtssatz: Verpflichtung des Leiters einer als GesBR organisierten Schischule, der Erteilung einer Lehrbewilligung im Sinne des § 4 Abs 1 lit a Vlbg SchischulG an seine Mitgesellschafter zuzustimmen. Entscheidungstexte 7 Ob 72/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 7 Ob 72/75 Veröff: EvBl 1976/4 S 13... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1975

TE OGH 1954/9/29 3Ob554/54

Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 30. August 1953, 1 A 632/52- 10, des Bezirksgerichtes Klagenfurt, wurde der Nachlaß des Anton Sch. sen. der erblasserischen Witwe Johanna Sch. zu ein Viertel, und dem erblasserischen Sohn Anton Sch. zu drei Viertel eingeantwortet. Anton Sch. sen. war Inhaber eines gewerblichen Unternehmens und zwar einer Photohandlung und eines Photoateliers. Er hat das Photogewerbe auf Grund eigener Gewerbeberechtigung ausgeübt. Die Antragsgegnerin hat von ihre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1954

RS OGH 1954/9/29 3Ob554/54

Norm: ABGB §825 CABGB §833ABGB §1185
Rechtssatz: Wenn die Erben eines Unternehmens über den Betrieb des ihnen im Erbweg zugefallenen Unternehmens nichts vereinbart haben, steht jedem von ihnen das gleiche gesetzliche Recht auf selbständige Führung der Geschäfte zu. Hinsichtlich Ausübung von Gesellschaftsrechten dieser Art ist aber in gleicher Weise wie in Fragen der Ausübung von Miteigentumsrechten eine Majorisierung ausgeschlossen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1954

Entscheidungen 1-5 von 5