Begründung: Ein Unternehmen mit Sitz in Udine hatte die in Triest ansässige F***** mit dem Transport von Ausstellungsware für eine vom 9. bis 12. 11. 1999 stattfindende Messe von Italien nach Tashkent, Usbekistan, beauftragt. F***** beauftragte die klagende Partei mit dem Transport der Ware von Italien nach Tashkent. Bei Vertragsabschluss wusste die klagende Partei, dass es sich bei diesem Transportgut um Ausstellungsware für eine Messe handelte. Die Beförderung sollte am 30. 9. 1... mehr lesen...