Entscheidungen zu § 1170 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2006/5/16 1Ob81/06b

Begründung: Das Erstgericht wies den erhobenen Amtshaftungsanspruch von 6.100,26 EUR sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und ließ die ordentliche Revision zunächst nicht zu. Mit Beschluss vom 28. 2. 2006 änderte es letzteren Ausspruch dahin ab, dass die ordentliche Revision doch zulässig sei, weil „das Berufungsgericht möglicherweise die Anleitungspflicht des § 182a ZPO in einem im Interesse der Rechtssicherheit wahrzunehmenden Maße zu wenig streng ausgelegt" habe.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.05.2006

TE OGH 2000/12/19 1Ob178/00h

Entscheidungsgründe: Die O***** Siebtechnik Gesellschaft mbH mit dem Sitz in R***** schloss am 22. 10. bzw 4. 11. 1982 mit der erstbeklagten Partei einen Bauvertrag über den Neubau einer Betriebshalle in F*****; die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, trat bei diesem Projekt als Generalunternehmerin auf. Sie übertrug der drittbeklagten Partei als Subunternehmerin die Ausführung der Heizungs-, Wasser-, Sanitär- und Lüftungsa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.2000

TE OGH 1997/2/11 10Ob2454/96x

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Entscheidung | OGH | 11.02.1997

TE OGH 1996/10/24 8Ob2144/96v

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Entscheidung | OGH | 24.10.1996

TE OGH 1991/10/9 1Ob577/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger lieferte im Juli 1972 eine Kesselanlage mit automatischer Spänefeuerung zum Preis von S 269.500 an die Möbelfabrik G***** (im folgenden Firma B*****) in M*****. Wegen nicht vollständiger Bezahlung brachte der Kläger, vertreten durch den Beklagten, am 27.5.1974 gegen die Firma B***** zu 1 Cg 378/79 des Landesgerichtes Salzburg eine Klage auf Bezahlung des restlichen Kaufpreises von S 61.654,68 zuzüglich ihm entstandender Diskontspesen von S 6.866,01 in... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1991

TE OGH 1989/12/14 8Ob625/88

Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen wurde im Jahre 1982 ein Werkvertrag über die Herstellung eines Kochermantels für Kamyrkocher und eines HT-Imprägnierturms gegen ein Entgelt von 9,350.000 S zuzüglich Umsatzsteuer geschlossen. Die klagende Partei trat als Bestellerin von diesem Vertrag zurück, worauf die beklagte Partei zu 3 Cg 74/83 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt gemäß § 1168 Abs. 1 ABGB das (verminderte) vereinbarte Entgelt in schließlich restlicher Höhe von 4,35... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1989

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