Begründung: Der Kläger betreibt eine Mälzerei, die er 1982 zu erweitern plante. Er zog den Nebenintervenienten als Architekten und den Zweitbeklagten als Statiker bei. Die erstbeklagte Partei wurde mit der Bauausführung betraut. Sie erhielt schließlich auch den Auftrag zur Errichtung eines Weichturms, der in den Jahren 1983 und 1984 gebaut wurde. Nach Fertigstellung traten im Jahr 1985 in der Keimstraße und im Weichturm Risse in den Betonwänden auf. Im Jahr 1992 wurden von einem... mehr lesen...