Entscheidungsgründe: Die Fa. Dipl.Ing. Rudolf M*** (im folgenden: Gemeinschuldner) errichtete auf Grund des mit der Beklagten als Bauträger geschlossenen Vertrages vom 2. Februar 1978 im Rahmen des Bauvorhabens in Klagenfurt-Annabichl, Ehrenhausenerstraße, 42 Wohneinheiten und die dazugehörigen Garagengebäude. Der Kläger begehrt - in den zur gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen 21 Cg 394/85 und 21 Cg 414/85 - den restlichen Werklohn von letztlich (ON 6... mehr lesen...