Begründung: Am 3. 8. 2005 erwarb der Kläger vom Beklagten einen gebrauchten PKW der Marke Audi A3 S3 zu einem Kaufpreis von 12.000 EUR. Ca ein bis zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des Fahrzeugs trat ein Motorschaden auf. Ursache dafür war, dass das Ölsieb mit Öl-Kohle-Ablagerungen komplett verschlossen war. Dieser Mangel war im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden. Die Kosten für die Reparatur des Motorschadens belaufen sich auf 6.152,12 EUR. Die Material... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 13. 5. 1998 von der Beklagten 131/1000stel Anteile an der Liegenschaft in 1190 Wien, *****. Gemäß Punkt 22 der Ausstattungsliste waren die Fußbodenbeläge 10 mm stark, Vollholzeiche oder gleichwertig auszuführen. Nach Übergabe der Wohnung rügte der Kläger unter anderem das „Aufstellen" einzelner Parkettbodenbretter sowie das Ablösen einzelner Bretter von der Unterlage. Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 9.447,47 sowie die Feststel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Herstellung eines Estriches und Verlegung eines Parkettbodens im "Augenzentrum M*****" in Innsbruck begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei zuletzt (nach Klagseinschränkung) an (restlichem) Werklohn S 511.423,87 (= EUR 37.166,62) sA. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Soweit im Revisionsverfahren noch wesentlich, wendete sie ein, sie habe nur die Kosten des mängelfreien Materials bezahlt; die Verarbeitung des Mate... mehr lesen...
Enscheidungsgründe: Der Kläger erwarb von der beklagten Partei eine Eigentumswohnung, die ihm am 27. September 1988 übergeben wurde. Mit Schreiben vom 3. Mai 1989 rügte er unter anderem Mängel an der Schallisolierung. Mit Vereinbarung vom am 25. September 1991 wurde die Gewährleistungsfrist für solche Mängel bis zum 30. September 1992 verlängert. Die Klage wurde am 29. September 1992 eingebracht. An Mängeln bestehen - nach bestimmten, von der beklagten Partei bereits veranlaßten Sa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ließ duch die beklagte Partei an seinem Wohnhaus einen Vollwärmeschutz (bestehend aus Dämmplatten aus Styropor, Kleber, Glasseidengewebe und Reibeputz) anbringen und bezahlte hiefür S 90.674,20. Etwa 2 Jahre später traten im Verputz bis zu einem Millimeter breite Risse auf. Es handelt sich um einen Schönheitsfehler, die Wärmedämmung wird dadurch nicht beeinflußt. Ursache der Rißbildung ist ein Materialfehler des verwendeten Fertigreibeputzes, den die beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner am 11. Mai 1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage stellte der Kläger das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, den Betrag von S 35.520,-- s.A. zu bezahlen und festzustellen, "daß der Beklagte dem Kläger für alle künftigen Schäden (Mängel) aus der nicht fachgerechten mängelfreien Ausführung des Auftrages über die Verlegung aus Kleinwürfelpflaster aus Granit und Porphyrwürfeln mit eingelegten Ornamenten im Mai 1984 im Bereich der Zufahrt zu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte - nach seinen Behauptungen von der erstbeklagten Partei, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist - einen Neuero Siloentnahme- und -verteilerautomaten zum Preise von S 630.000.--. Die Anlage wurde im Herbst 1979 geliefert. Der Kläger begehrt die Wandlung des Kaufvertrages und die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Versicherungsleistung aus einer Brandschadenversicherung von S 60.000,--. Er behauptet, daß die Anlage vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Bruder Dr.Heinz A buchten bei der beklagten Partei als Reiseveranstalterin für die Zeit vom 1. bis 23.7.1983 einen Urlaubsaufenthalt im Hotel D E in Rhodos/Kalithea und konsumierten ihn auch gemeinsam mit ihren Familien (den Ehegattinnen sowie den beiden fünf- bzw. siebenjährigen Töchtern des Klägers und einem Kleinkind seines Bruders). Im Sommerreisekatalog der beklagten Partei 1983 war die Lage des gebuchten Hotels wie folgt beschrieben: 'I... mehr lesen...
Die beklagte Partei ist Inhaberin einer E-Tankstelle in Graz mit einer im Jahre 1969 installierten Zweitaktgemischzapfsäule des Fabrikates Schwelm, über die sowohl reiner Vergasertreibstoff als auch Benzinölgemisch in mehreren, mit einer Wahlscheibe einstellbaren Zusammensetzungen abgegeben werden kann. Die Zapfsäule stand bis Anfang 1973 ohne Anstand in Betrieb. Damals mußte infolge einer Preiserhöhung das Rechenwerk der Zapfsäule auf den neuen Preis umgestellt werden. Gerold L, der ... mehr lesen...
Die Klägerin hatte im Jahr 1969 bei der Beklagten auf Grund genauer Zeichnungen und Pläne vier Gaskühler und einen Schmidtkessel bestellt die Beklagte hatte diese Geräte zwischen dem 20. August und 16 Oktober 1970 geliefert und dabei für 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens für 15 Monate ab Lieferung die Garantie für einwandfreie Konstruktion und Ausführung sowie Verwendung der vorgeschriebenen und bestgeeigneten Werkstoffe übernommen. Die Klägerin nahm drei Gaskühler - der vierte w... mehr lesen...