Begründung: Die Beklagte als Eigentümerin des Schlosses Belvedere schloss im Oktober 1988, vertreten durch den vom (damals so bezeichneten) Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hiezu ermächtigten Burghauptmann mit der "I***** GmbH" (im Folgenden "I*****") einen Vertrag, mit dem die Beklagte als Auftraggeber der I***** die Übernahme und Durchführung der Bauträgerleistungen für die Sanierungsarbeiten im Oberen und Unteren Belvedere auftrug. In der Präambel wird der U... mehr lesen...