Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist seit 1. Jänner 2003 Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter als auch der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (§ 538a ASVG). Das vorliegende Feststellungsbegehren betrifft 39 Ärztinnen bzw Ärzte, die bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis auf die Beklagte übergegangen ist. Die beklagte Partei ist seit 1. Jänner 2003 Gesamtrechtsnachfo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann H*****, vertreten durch Dr. Peter Kaliwoda, Rechtsanwalt in St. Pölten-Spratzern, gegen die beklagte Partei A*****AG, *****, ver... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden (§ 526 Abs 2 ZPO). Gemäß § 528a iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines solchen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken, welche sich wie folgt zusa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in W***** ein Therapiezentrum und führt unter der Bezeichnung "Dr. V*****Schule" Lehrgänge mit Abschlussprüfung durch, die zur Berufsausübung als Heilbademeister und Heilmasseur berechtigen. Sie bietet für die Kursdauer auch eine Unterbringung an. Die damals 22 Jahre alte Beklagte nahm mit der Klägerin Kontakt auf und meldete sich mittels eines Formulars der Klägerin, das mit anderen Unterlagen zugesandt worden war, zur vorgesehenen Aufnahm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei H***** A*****, Arbeiter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwäl... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH ist es u. a. folgende, den Urhebern geschützter Werke, ihren Rechtsnachfolgern und den Werknutzungsberechtigten zustehende Rechte wahrzunehmen: a) das Recht, Sprachwerke ... ganz oder teilweise auf Ton-, Bild- oder Bildtonträgern jedweder Art (z. B. Tonbändern, Schallplatten, Bildtonstreifen u. dgl.) festzuhalten und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten ... b) das Recht, Sprachwerke auf photochemischem Wege (z. B. Mikrophotograp... mehr lesen...