Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger dasjenige, was er in der Zeit zwischen Entlassung und erstgerichtlicher Stattgebung der Anfechtungsklage bei zwei anderen Arbeitgebern erworben hat, nach § 1155 Abs 1 ABGB anrechnen lassen müsse, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausfüh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1.3.1963 in der Drogerie (Detailgeschäft und Großhandel) der Beklagten als Drogist beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs anzuwenden. Das Entgelt des Klägers betrug zuletzt S 22.805,- monatlich zuzüglich einer Provision von 1,5 % des im Groß- und Einzelhandel mit Drogeriewaren - nicht jedoch mit Farben - erzielten Umsatzes einschließlich der Umsatzsteuer. 1991 veräußerte die Beklagte... mehr lesen...