Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Andere wichtige
Gründe: für die Dienstverhinderung im Sinne des § 8 Abs. 3 AngG - entsprechend § 1154 b Abs. 1 Satz 2 ABGB - sind nur dann anzunehmen, wenn sie nach Recht, Sitte oder Herkommen wichtig genug erscheinen, dem Arbeitnehmer ein Verbleiben von der A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154b Abs1 Satz2AngG §8 Abs3 IV
Rechtssatz: Die - nicht berufsbedingte - Ablegung der Jagdprüfung ist kein Verhinderungsgrund im Sinne dieser Bestimmungen (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 227/88 Entscheidungstext OGH 12.10.1988 9 ObA 227/88 Veröff: RdW 1989,139 Schlagworte SW: Angestellte, Dienstverhinderung, Fortza... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154b Abs1ABGB §1164 Abs2ABGB §1325 D5KollV der Verkehrsbediensteten der ESG ArtXV Pkt7KollVG §2
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 1164 Abs 2 und 1154 b Abs 1 ABGB stehen für die ersten drei Tage nach dem Unfall der Regelung des Art XV Pkt 7 des KollV der Verkehrsbediensteten der ESG nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 103/69 Entscheidungstext OGH 04.06.1969 2 Ob ... mehr lesen...