Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.4.1962 bis 28.12.1988 im Unternehmen einer Baugesellschaft als Bauarbeiter in einem Dienstverhältnis, das dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe unterlag. Zeiten der Nichtbeschäftigung lagen in den Zeiträumen vom 22.1.1968 bis 4.2.1968, vom 30.1.1978 bis 5.2.1978, vom 19.2.1979 bis 11.3.1979, vom 1.3.1982 bis 21.3.1982, vom 28.1.1985 bis 3.2.1985, vom 10.2.1986 bis 16.3.1986, und vom 1.2.1988 bis 10.4.1988. Es erfolgte dabei j... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Klagenfurt, Bozenergasse 8, das sein Vater und Rechtsvorgänger Dipl.Ing. Karl K*** mit Hilfe eines Darlehens des Landes Kärnten nach dem WFG 1968 für seine Arbeitnehmer neu errichtet hatte. Eine der Wohnungen wurde im September 1978 dem Beklagten zugewiesen, der damals Arbeiter im Betrieb des Klägers war. Sein Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung zum 31. März 1984. Ende August 1984 fand der Beklagte eine neue Arbeitsste... mehr lesen...