Entscheidungsgründe: Zwischen dem Kläger und einem IT-Unternehmen wurde vereinbart, dass der Kläger als Mitarbeiter dieses Unternehmens im Gebäude der Beklagten für diese IT-Dienstleistungen erbringen sollte. Das Gehalt wurde vom IT-Unternehmen gezahlt; dort waren unter anderem Urlaub- und Krankenstand zu melden. Weisungen hinsichtlich der konkreten Arbeitsdurchführung erfolgten seitens der Beklagten. Von dieser wurden auch die Anwesenheitszeiten kontrolliert. Für Beschwerden und Pr... mehr lesen...