Begründung: Die beiden Beklagten mieteten im April 1985 von den damaligen Liegenschaftseigentümern die aus zwei Zimmern, Kabinett, Küche und WC bestehende Wohnung (in der nach dem im baubehördlichen Verfahren erhobenen Befund im Jahre 1926 errichteten eingeschoßigen Baulichkeit) auf unbestimmte Zeit. Sie führten ab Juni 1985 in der gemieteten Wohnung Wiederherstellungsarbeiten durch und bezogen sie Anfang Oktober 1985. Auf Grund einer Mitte Dezember 1985 erstatteten Baugebrechensa... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der Räumungsklage Folge gegeben. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision der Beklagten, in der u. a. behauptet wurde, daß das Berufungsgericht nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei, nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Laut der vom Obersten Gerichtshof im kurzen Wege eingeholten Bestätigung des Präsidiums des Landesgerichtes für Z... mehr lesen...