Begründung: Der inzwischen (28. Juli 1985) verstorbene Vater des Klägers bestellte zur Sicherung von Forderungen, die den Beklagten aus den mit dem Kläger und seiner Frau am 22. Juli 1985 abgeschlossenen (Unter-)mietvertrag über eine Wohnung im Hause der Beklagten in Pinsdorf 175 entstehen würden, das Sparbuch der S*** V*** 0010-342657 mit dem Losungswort "Miete Sohn" mit einem Einlagenstand von S 50.000,-- als "Zwischenpfand", das nach Bestellung einer Bankgarantie wieder ausgefo... mehr lesen...
Der Beklagte mietete im Juli 1977 im Hause des Klägers eine Ferienwohnung. In der Nacht des 20. Juli 1977 erbrach der fünfjährige Sohn des Klägers, wodurch mehrere Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden. Der Kläger begehrt Ersatz eines Schadens von 17 000 S. Er stützt die Klage, ohne sich auf einen bestimmten Rechtsgrund festzulegen, insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 1109 und 1111 ABGB. Die Beschädigung sei erst im Laufe des Vormittags vom Beklagten gemeldet worden. Möglic... mehr lesen...