Begründung: Mit Mietvertrag vom 21. 12. 1981/11. 1. 1982 vermietete die klagende Partei Maria Elisabeth K***** zwei Wohnungen. Der Gemeinschuldner war damals Lebensgefährte von Maria Elisabeth K*****. Er installierte eine Zentralheizungsanlage sowie zwei Thermen. Weiters befasste er sich mit den Elektroinstallationen und der Verbesserung bzw Neuverlegung von Fußbodenplatten. Am 15. 11. 1983 verließ Maria Elisabeth K***** die angemietete Wohnung; bereits mit Schreiben vom 8. 11. 1983... mehr lesen...