Entscheidungen zu § 1105 Abs. 3 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2003/10/23 6Ob152/03a

Begründung: Die Klägerin vermietete am 7. 6. 2001 den Beklagten ein für Geschäftszwecke mit Kundenverkehr geeignetes, repräsentatives Mietobjekt zu einem monatlichen Mietzins von 2.783,37 EUR. Die Beklagten reklamierten schon am 1. 9. 2001 Schäden am Parkettboden und in der Folge verschiedene andere Mängel des Mietobjektes und machten mehrfach, insbesondere auch nach einem Wasserschaden, eine Mietzinsminderung geltend. Die Klägerin erklärte, dass der Schaden am Parkettboden auf üb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.2003

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