Norm: ABGB §1101 Abs2 E
Rechtssatz: Erlaubt nur die Hinderung der Wegschaffung, nicht aber die eigenmächtige Ansichnahme von Sachen des Bestandnehmers, solange dieser in der Wohnung bleibt (Ehrenzweig 457, Klang V 74). Entscheidungstexte Bkd 16/80 Entscheidungstext OGH 16.06.1980 Bkd 16/80 Veröff: AnwBl 1981,120 European Case Law I... mehr lesen...