Begründung: Die Mutter der Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Hietzing mit getrennten Straßen- und Gartentrakten. Die Klägerin wohnte mit ihren Eltern zunächst in deren 120 m2 großen Wohnung im ersten Stock des Gartentrakts. In der klagsgegenständlichen ebenerdigen Wohnung top.Nr. 1 im Straßentrakt wohnte zunächst die Großmutter der Klägerin, die keinen Zins, sondern nur Betriebskosten bezahlte. Die Wohnung im 1. Stock des Straßentraktes ist an das Ehepaar Dr. B***... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind als Rechtsnachfolger der Eltern des Erstantragstellers mit Vertrag vom 14. November 1972 in einen Pachtvertrag eingetreten, den diese mit dem damaligen Eigentümer der Pachtliegenschaft, Dipl.Ing. Hans J***, am 9. Oktober 1954 abgeschlossen hatten; dieser Vertrag war ursprünglich bis zum 30. September 1960 geschlossen, in der Folge zweimal verlängert worden und wurde am 14. November 1972 neuerlich bis zum 30. September 1978 verlängert. Gegenstand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eigentümerin des Hauses *****, war bis zum Jahre 1971 Gertrude V*****. Mit Vertrag vom 24. 5. 1971 verkaufte sie die Liegenschaft samt Haus (EZ ***** KG *****) den Klägern, die seither je zur Hälfte Eigentümer sind. Im Kaufvertrag wurde unter anderem Folgendes vereinbart: „Die Verkäuferin und im Falle des Überlebens ihr Ehemann Herr Andor V*****, behalten das unentgeltliche Wohnrecht im ganzen Wohnhaus *****, sowie das Recht auf die ausschließliche Benützung ... mehr lesen...
Die Klägerin Leopoldine L ist Eigentümerin des Hauses Graz, K-Gasse 50. Mieter des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals ist Ludwig S. Der Beklagte Fritz N ist ein Geschäftspartner und betreibt in dem vorgenannten Geschäftslokal ein Gemischtwarengeschäft. Ohne baubehördliche Genehmigung baute der Beklagte im Bereich des links vom Geschäftseingang gelegenen Mauerpfeilers eines Kreuzgewölbes ein Kühlaggregat ein. Am 10. 5. 1978 erließ das Baupolizeiamt des Magistrates Gr... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer des Hauses Wien 4, P-Straße 4. Seit 15. Oktober 1963 ist die Klägerin Hauptmieterin die in diesem Haus im dritten Stock gelegenen Wohnung Nr. 9, die aus drei Zimmern, Kabinett, Küche, Vorzimmer, WC und Bad besteht. Im Mietvertrag wurde der Klägerin das Recht eingeräumt, bauliche Veränderungen innerhalb des Mietobjektes vorzunehmen, sofern sie nicht der Zustimmung der Baubehörde bedürfen und den Bestand des Hauses nicht gefährden. Zur Zeit des Abschlusses de... mehr lesen...