Begründung: Am 19.11.1983 schloß die Klägerin mit der Beklagten einen Mietvertrag über einen Raum im Haus ***** S*****, C*****gasse 5, im Ausmaß von ca. 20 m2. Mit Vertrag vom 8.11.1984 wurde das Bestandobjekt um einen weiteren Raum innerhalb des Hauses der Beklagten sowie um einen Abstellraum ("Verschlag") erweitert. Mit der am 5.6.1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 250.000,- samt Zinsen. Sie bracht... mehr lesen...