Begründung: Mit Mietvertrag vom 20. 1. 1973 hat die Warenhandelsgesellschaft m. b. H., in der Folge unbenannt auf G***** Warenhandels GesmbH, sämtliche im Erdgeschoß des Hauses *****, gelegenen Betriebsräume von Karl K*****, einem Rechtsvorgänger der Antragsgegner, in Bestand genommen und dort einen Supermarkt betrieben. Gesellschafter der (G*****) Warenhandelsgesellschaft m. b. H. waren KR Ern(e)st G***** zu 75,1 % und dessen Ehegattin Hedwig G***** zu 24,9 %. Im Jahr 1987 wu... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass der von der klagenden Partei in ihrer Revisionsbeantwortung erhobene Einwand der Unzulässigkeit des Rechtsmittels mangels Bewertung durch das Berufungsgericht nicht berechtigt ist. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 2 ZPO in der hier maßgeblichen Fassung der WGN 1997 ist die Revision jedenfalls unzulässig, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat (Entscheidungsgegenstand), an Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 13. Oktober 1986 einen als Leasing-Pachtvertrag bezeichneten Vertrag über ein Bestandobjekt im Einkaufszentrum M***** in D*****, welches ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel auf Grund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung errichtet und im März 1987 eröffnet wurde. Die hier wesentlichen Punkte lauten: P r ä a m b e l Die Zielsetzung des Einkaufszentrums ***** ist die optimale Versorgung der Bevölkerung unter gle... mehr lesen...